Als ehemaliger Kampfrichter im Wettkampfsport muss ich sagen, daß es früher ein unveränderbares Gesetz gab:
Ein laufender Wettbewerb darf in seinen Bedingungen und Ausschreibungen NICHT verändert werden.
D.h. für die Regionalliga: Hin- und Rückrunde müssen gespielt werden, auch wenn es länger dauert.
Da bist du offensichtlich nicht "auf dem Laufenden" - schlag nach bei "NOFV-online.de":
In der Spielordnung steht u.a.:
"§ 2 Spieljahr....Das Präsidium kann weitere abweichende oder ergänzende Regelungen treffen, wenn dies aus
übergeordnetem Verbandsinteresse, insbesondere zur Gewährleistung und Durchsetzung hygienischer
Standards zur Pandemiebekämpfung oder in Anbetracht behördlicher Verfügungen oder anderer öffentlichrechtlicher
Vorschriften für die Durchführung des Spielbetriebes notwendig ist.
§ 9 Spielwertungen
...
- Muss das Spieljahr aufgrund höherer Gewalt oder nicht vorhersehbarer und nicht beinflussbarer Ereignisse
vorzeitig beendet werden, so ist Staffelsieger, wer zum Zeitpunkt der Beendigung
a) im Fall der gleichen Anzahl gewerteter Meisterschaftsspiele aller Mannschaften in einer Spielklasse
bzw. einem Wettbewerb die meisten Punkte erzielt hat bzw.
b) im Fall einer ungleichen Anzahl gewerteter Meisterschaftsspiele den höchsten Punktequotienten
erzielt hat. Der Punktequotient einer Mannschaft wird ermittelt, indem die zum Zeitpunkt der
Beendigung des Spieljahres erzielten Punkte durch die Anzahl der bis dahin ausgetragenen Spiele
geteilt werden.
- Absteiger sind in der Regel die Mannschaften, die die wenigsten Punkte bzw. den niedrigsten
Punktequotienten erzielt haben und einen Tabellenplatz entsprechend der Auf- und Abstiegsregelung
belegen...."
und unter Punkt 7 der Auf- und Abstiegsregel:
"Beim Eintreten von Ereignissen, die von den Organen des NOFV nicht zu beeinflussen sind und
bei der Feststellung der Auf- und Abstiegsregelungen nicht berücksichtigt werden konnten,
ist das Präsidium des NOFV berechtigt, Sonderregelungen zu treffen."