Juristisch wäre es fahrlässige Tötung oder Totschlag, kein Mord. In Tateinheit mit Diebstahl bzw. Raub.
Es geht auch nicht um Banalisierung sondern die Feststellung, das es Schal- und Klamottenabzieherei überall gibt und sich die Täter nicht darum scheren, was Fritzchen im Fanforum darüber denkt.
Nun der Einzige, der etwas von Mord(versuch) geschrieben hat, bist Du. Im Ursprungspost wurde die Frage nach einem versuchten Tötungsdelikt aufgeworfen, ohne versuchten Mord oder versuchten Totschlag näher zu benennen. Dem Beitrag der BILD, über den Du Dich aufregst, war dies auch nicht zu entnehmen.
Außerdem schriebst Du etwas von Absicht. Für versuchten Totschlag reicht ein Eventualvorsatz, also billigendes Inkaufnehmen des Todes (wäre schwierig zu prüfen) sowie ein Ansetzen zur Tat (Stoß vor die Schiene). Falls beides zu bejahen wäre, kommt es nur noch auf die Frage an, ob Mordmerkmale (z.B. niedrige Beweggründe) vorliegen. Auf die von Dir erwähnte Absicht kommt es auch hier nicht an.
Ob Schalabziehen überall stattfindet, ist erst einmal Wumpe, weil das Strafrecht natürlich unabhängig davon gilt, was andere machen. Das Ganze hätte sehr böse enden können. Relativierungen sind daher deplaziert.