Sportgerichtsurteil nach Berufung: kein Geisterspiel in Leutzsch!Das „Geisterspiel“-Urteil im Nachgang des Heimspiels zwischen der BSG Chemie Leipzig und dem FC Grimma ist aufgehoben. Dies hat das Verbandsgericht des Sächsischen Fußballverbandes (SFV) am gestrigen Tage entschieden.
In Folge provokanter Gesten eines Grimmaer Spielers bei dessen Auswechslung haben sich vereinzelte Fans in den Zuschauerbereich hinter der Gästetrainerbank begeben und die Grimmaer Spieler mit verbalen Schmähungen belegt. Ein Fan hat zudem den Zaun bestiegen.
Für dieses Fanverhalten ist die BSG Chemie erstinstanzlich zu einem Heimspiel unter Zuschauerausschluss sowie einer Geldstrafe in Höhe von 2.000 Euro verurteilt worden. Gegen dieses nach unserem Ermessen ist unser Verein, vertreten durch Rechtsanwalt Raik Höfler, in Berufung gegangen.
Unserer Argumentation ist das Sportgericht teilweise gefolgt, sodass das „Geisterspiel“ aufgehoben und die Geldbuße auf 1.500 Euro reduziert wurde. Diesem Urteil wird die BSG Chemie Leipzig zustimmen. Somit können die Heimspiele gegen den Bischofswerdaer FV sowie die BSG Stahl Riesa vor einer gewiss tollen Kulisse ausgetragen werden.
An dieser Stelle rufen wir unsere Fans auf, an die lautstarke, aber jederzeit friedliche Unterstützung der letzten Spiele anzuknüpfen, mit der die Mannschaft zweimal Niederlagen nach Rückständen abwenden konnte!
Quelle:
http://www.chemie-leipzig.de