Ein paar Notizen dazu von meiner Seite. Offenbar basiert der LVZ-Beitrag auf der Polizeimeldung:
https://www.polizei.sachsen.de/de/MI_2024_106270.htmDort ist von keiner "schweren Verletzung" die Rede. Er wurde halt "so verletzt", dass er im Krankenhaus medizinisch behandelt werden musste. Das kann, muss aber keine "schwere Verletzung" sein. Diese Interpretation nimmt die LVZ vor.
Interessiert hätte mich, ob es sich bei dem Geschädigten wohl um den YouTuber "Weichreite TV" alias Sebastian Weber handelt, der sich vornehmlich durch wohlwollende Berichterstattung über politisch rechts stehende Kreise profiliert und schon für die AfD im Bornaer Stadtrat saß. Der war offenkundig nur für Randale-Aufnahmen angereist, die ihm wohl leider verwehrt geblieben sind. Mit seinem Krawalltourismus hat er sich offenbar in beiden Fanlagern keine Freunde gemacht.
Es spricht Einiges dafür, dass die LVZ weiß, ob es Weber war oder nicht. Während nämlich die Polizei in ihrer Meldung von einem "Journalisten" spricht, übernimmt die LVZ ausgerechnet diese Formulierung nicht, sondern schreibt etwas allgemeiner "Medienvertreter". Die meisten ausgebildeten Journalisten legen Wert auf ihre Ausbildung und betrachten "Journalist" als Art geschützte Berufsbezeichnung, während "Medienvertreter" theoretisch jeder sein kann, der medial in Erscheinung tritt.
Falls meine Vermutung stimmt, wofür einiges spricht, dann stellt sich die Frage, warum die LVZ diesen Kontext verschweigt und damit gegenüber ihren Lesern den Eindruck erweckt, wenn Lok gegen Chemie spielt, sei die Pressefreiheit in Gefahr.