Was mich inzwischen wirklich interessieren würde, wäre die juristische Beurteilung des Gesamtgeschehens durch einen in diesen Fragen erfahrenen und kompetenten Rechtsanwalt.
Stichwort: "Hausrecht". Auch dieses hat selbstverständlich bestimmte Grenzen. Beispielsweise: Gruppenbezogene Menschenfeindlichkeit. So wäre es wohl undenkbar, daß ein Verein beschließt, zu einem Heimspiel sog. "Ausländer" - mit Ausweiskontrolle(!) - nur im Gästeblock zuzulassen, da es ansonsten zu Auseinandersetzungen mit "heimischen Fans" kommen könnte. Völlig ausgeschlossen. Also gibt es durchaus Grenzen. Doch wo verlaufen diese genau?
Chemnitz wird doch wohl nicht nur "Chemnitzer" im Stadion (außerhalb des Gästeblocks) zulassen wollen. Wo ist aber dann die Grenze? 20 KM oder 50 KM? Oder können alle kommen, wenn sie keine Leipziger sind? Das ist doch Wahnsinn und durchaus unter Verdacht einer spezifischen Form von Gruppenbezogener Menschenfeindlichkeit.
Ein konkretes Beispiel: Ein Freund von mir ist Unternehmer. Kein Chemiefan, aber Leipziger mit einer Niederlassung in Chemnitz und Hauptsitz in Leipzig. Geschäftspartner aus Chemnitz könnte er nun mit Karten beglücken, andere aus Leipzig aber nicht? Vielleicht dürfte er sogar selbst nicht ins Stadion, weil in seinem eigenen Personalausweis Leipzig als Wohnort steht ...
Nicht zuletzt deshalb ist derzeit nicht nur in den Biergärten des Leipziger Westens der Satz "Das ist ja schlimmer als in der DDR" häufig zu hören ...