§ 29 der Satzung des DFB
Außerordentlicher Bundestag
1 . Das Präsidium kann aus wichtigem Grund einen Außerordentlichen Bundestag einberufen .
Zur Einberufung ist das Präsidium auch ohne wichtigen
Grund verpflichtet, wenn der Vorstand, die DFL Deutsche Fußball Liga oder
mindestens zwei Regional- oder sechs Landesverbände Anträge auf Einberufung eines Außerordentlichen Bundestags in gleicher Sache stellen.
Also ich meine, wo ein Wille ist, findet sich auch der Weg dazu.
Entscheidend ist doch, so sehe ich das,
"Wird das Thema nun zur Chefsache für Bernd Neuendorf
oder lässt der DFB - Präsident die Dinge frei weiter laufen ??"
Mitte Mai weis man dazu vielleicht schon mehr.
Es könnte ja nicht nur den Sportfreunden der Initiative und dem NOFV aufgefallen sein, dass
in der aktuellen Saison von den 20 Teams der 3. Liga
bereits 10 aus dem Gebiet der RV Süd (9) und Südwest (1) stammen.
Bleibt alles wie es ist, steigt dieser Anteil zu Gunsten des Südens natürlich weiter.
Der RV Süd hat ja einen direkten Aufsteiger sicher und mit dem Meister RL Bayer noch eine weitere Chance auf einen 2. Aufsteiger .
Bayern gehört unzweifelhaft zum RV Süd. Warum Bayern als einziger LV eine RL verwalten darf, gehört zu den seltsamen Begleitumständen der Schaffung der 3. Liga unter dem Wirken des damaligen omnipräsenten Vizepräsidenten des DFB, Präsidenten des RV Süd und Präsidenten des LV Bayern, vereint in einer Person dem Sportfreund Koch.