Anbei die offizielle Stellungnahme des NOFV vom 12. Juni 2023
Damit sollte geklärt sein, warum so und nicht anders zu verfahren war,
wenn man das Thema sportlich und im Einklang mit der Spielordnung des NOFV lösen möchte:
Letztmöglicher Meldetermin für die Aufsteiger zur Oberliga ist Montag, 26. Juni 2023.
Und nur das ist Maßgeblich. Die Sachsenliga spielt ja auch noch dieses Wochenende ihren letzten Spieltag.
Sollten beide Vereine etwa solange warten, um so nötig, eine Reihung zwischen den Staffeln der OL zu ermitteln.
FC An der Fahner Höhe (r.) und MSV 1919 Neuruppin (l.) müssen in die Relegation;© NOFV
Obwohl am vergangenen Wochenende der letzte Spieltag der NOFV-Oberliga stattgefunden hat und die meisten Teams sich vermutlich schon in ihre wohlverdiente Sommerpause begeben haben, ist die Saison für zwei Mannschaften der Oberliga noch nicht beendet. Aufgrund des Klassenverbleibs des FC Energie Cottbus in der Regionalliga Nordost und dem daraus folgenden zusätzlichen Absteiger aus der Regionalliga Nordost (SV Lichtenberg 47) müssen die Mannschaften der Tabellenplätze 14 der NOFV-Oberliga Nord und Süd in die Relegation um den Klassenverbleib.
Die Durchführung der Spiele ist weiterhin erforderlich, weil der Fußball-Landesverband Brandenburg bzw. die Vereine der Brandenburg-Liga, die sich für die NOFV-Oberliga beworben haben, mitgeteilt haben, auf ihr Aufstiegsrecht zu verzichten, was wiederum zu einem verminderten Abstieg aus der NOFV-Oberliga führt.
Trotz des Verzichts des Aufstiegsrechts der Mannschaften aus Brandenburg bedeutet aber ein Sieg bzw. der Gewinn der Relegation noch nicht automatisch den Klassenerhalt in der NOFV-Oberliga. Ein möglicher Aufsteiger aus Sachsen steht voraussichtlich erst am Wochenende 24./25.06.2023 (letzter Spieltag) fest. Aus der Sachsenliga sind, lt. Ordnungen des Sächsischen Fußball-Verbandes, jedoch nur Mannschaften in die NOFV-Oberliga aufstiegsberechtigt, die am Ende der Saison auf den Plätzen 1 – 3 stehen. Da der derzeitige Tabellenführer SSV Markranstädt auf sein Aufstiegsrecht verzichtet hat und die Mannschaften auf den derzeitigen Plätzen 2 und 3 keine Bewerbung abgegeben haben, ist aktuell nur noch der FSV Motor Marienberg möglicher Aufsteiger, der allerdings aktuell auf Platz 4 (und damit auf keinem aufstiegsberechtigten Platz) steht. Es muss daher abgewartet werden, ob es der Verein FSV Motor Marienberg noch in die Top 3 schafft oder andere unvorhersehbare Entscheidungen wie bspw. Rückzüge von Mannschaften aus der Spielklasse des SFV o. ä. erfolgen.
Sollte es einen Aufsteiger aus der Sachsenliga geben, würden laut Auf- und Abstiegsregelung des NOFV die Vereine der Oberliga auf den Plätzen 14 – 18 in die Landespielklassen absteigen. Demnach würde auch der Sieger der Relegationsspiele um den Klassenverbleib als Absteiger feststehen.
Mögliche Rückzüge von Mannschaften für die Saison 2023/24, die die Planungen beeinflussen können, sind bis zur Entscheidung des Präsidiums zur Staffelbestätigung am 16.06.2023 möglich, spätere Rückzüge ziehen ein Verfahren vor dem Sportgericht nach sich (siehe Spielordnung § 5 Ziffer 6.).
Wir können Ihnen versichern, dass auch wir diese Unsicherheiten als nicht zufriedenstellend empfinden. Für die betroffenen Vereine bedeuten diese u. a. eine erschwerte Planung der kommenden Saison sowie möglicherweise auch vertragliche Schwierigkeiten. Die Alternative, dem Sächsischen Fußballverband und somit einer möglichen aufstiegsberechtigten Mannschaft, den Aufstieg zu verwehren, ist jedoch keine Option.
In der Relegation um den Klassenverbleib kommt es nach aktuellem Stand zum Aufeinandertreffen des MSV 1919 Neuruppin (Nord) und des FC An der Fahner Höhe (Süd).