"Mobiles Flutlicht" ist das Eine. Komplizierter werden da schon die behördlichen Auflagen, wenn es um die Ausleuchtung von Ausgängen und Fluchtwegen geht. Von der Ausleuchtung des Parkplatzes will ich erst gar nicht anfangen. Ich glaube da gibt es nicht wirklich eine Beleuchtung. Das wird beim Amt sicher so nicht durchgehen.