Geklagt hatten sie Ja gegen die aktuelle-, bis Samstag geltende Regel, die Klage wird modifiziert und richtet sich gegen die 25% - man will 50%, eine Klärung, auf welchen Grundlagen so eine Berechnung beruht, in welchen Schritten die Öffnung weitergeht usw., so wie ich den Wolter verstanden habe.
Ob damit weiterhin die Klage gegen die aktuelle "max.1000"-Regel besteht, entzieht sich meiner Kenntnis (betrifft RB ja nicht). Dass die gekippt wird, glaube ich persönlich nicht. Sollte unser Verein gesteigertes Interesse haben, gegen Babelsberg wenigstens vor 3000 Zs. spielen zu können, bleibt wohl tatsächlich nur die Verlegung auf Sonntag, oder aber, man muss noch mal die "Unbespielbarkeit des Platzes" aus der Arschtasche ziehen... Nö, kann man so nicht sagen. Die Inzidenzen bei den "Impfmeistern" Dänemark oder Bremen sprechen eindeutig gegen deine Behauptung.
Imho gibt es zwei Verfahren. Zwei Fans dieses komischen "Vereins", der im Zentralstadion aufläuft, hatten sich gegen die Coronaschutzverordnung vor dem OVG gewandt und verloren. Dagegen haben sie einen Eilantrag und eine Verfassungsbeschwerde zum Sächsischen Verfassungsgerichtshof erhoben. Dieser hat festgestellt, im Eilverfahren warten wir ab. Das machen aktuell die meisten Gerichte so wegen der Rechtsfolgenabwägung:
https://www.justiz.sachsen.de/esaver/internet/2022_003_IV/2022_003_IV.pdfIn der Hauptsache möchte der Verfassungerichtshof aber eine Begründung des Ministeriums, warum eine Begrenzung notwendig ist. Deshalb wurde die Regelung zum nächstmöglichen Zeitpunkt geändert. In der Hauptsache wird der Verfassungsgerichtshof frühestens in sechs Monaten entscheiden.
Unabhängig davon hat der "Verein" selbst einen Normenkontrollantrag gestellt mit der Begründung: alte Verordnung, wir hätten gerne mehr als 1.000 Zuschauer. Das nächste Spiel für das das Ganze relavant wird, ist aber erst in der nächsten Woche. Das Oberverwaltungsgericht braucht aber Zeit für die Entscheidung und wird nicht mehr in dieser Woche entscheiden. Inwieweit sich das Verfahren durch die neue Verordnung erledigt, ist eine spannende Frage. Dass der Antrag aktualisiert wird kann ich mir aber gut vorstellen. Wenn die Entscheidung zur nächsten verordnung ergeht, müssen ja nur ein paar Paragraphen aktualisiert werden und die Abwägung etwas modifiziert werden. Jedoch ist es so, dass das Oberverwaltungsgericht eher die einzelnen Regelungen der Verordnung hält (anders als z.B. Niedersachsen).
Ich fürchte aber, wir sind die Gekniffenen. Innerhalb von drei Tagen wird das OVG sicher nicht entscheiden. Und wenn ist das typische Argumentationsmuster ein Spiel ist nicht so schlimm. Wir prüfen in der Hauptsache.