LVZ Borna-Geithain von heute:
Verbandsgericht sorgt für Aufstieg
Fußball - Bornas B-Junioren nun doch in der Landesklasse
Borna. Die Hartnäckigkeit hat sich ausgezahlt. Die B-Junioren des Bornaer SV steigen am Sonntag doch in die Fußball-Landesklasse (früher Bezirksliga) ein, nachdem ihnen das der Sächsische Fußball-Verband (SFV) zunächst verwehren wollte. Dessen Verbandsgericht ordnete aber schließlich in zweiter Instanz die Zulassung des Kreismeisters zu diesem höherklassigen Spielbetrieb an.
Aus sportlicher Sicht war für die Wyhrastädter alles klar gewesen. Sie hatten die Meisterrunde der Kreisliga für sich entschieden und sich damit das Recht des Aufstiegs in die Landesklasse erworben. Und dorthin wollten sie auch. Doch stellte sich gerade rund um ihre Ehrung als Titelträger heraus, dass der Fußballverband Muldental/Leipziger Land (FVMLL) schon im Vorfeld den Sieger der Staffel Süd (quasi die Vorrunde), SG Leisnig/Hartha/Geringswalde, als Aufsteiger gemeldet hatte (wir berichteten). Ebenso wie den FV Bad Düben, der die von nordsächsischen Mannschaften dominierte Staffel Nord gewonnen hatte. Unbeachtet war geblieben, dass die Ausschreibung dem Kreismeister das Aufstiegsrecht zusprach.
Von den Bornaern auf den Fauxpas hingewiesen, wollte das der Kreisverband beim SFV reparieren. Wobei der jedoch nicht mitspielte. Die Staffeleinteilung sei bereits erfolgt. Wenn es bei der Meldung Fehler gegeben habe, sei es nun zu spät. Daraufhin rief der BSV das Jugendsportgericht des SFV an - und wurde kostenpflichtig abgewiesen. Womit dem Verein, der sich im Recht sah und seinen Jungs die Chance zum Spiel auf der nächsten Leistungsebene erhalten wollte, nur noch der Gang zum Verbandsgericht blieb.
Und dort kam, was Nicht-Juristen wohl wesentlich schneller als logische Entscheidung festgestellt hätten, tatsächlich zum Tragen. Den Bornaer wurde der Anspruch auf die Einordnung in den Spielbetrieb der Landesklasse Nord der B-Junioren zuerkannt. Wesentliche Aussage im Urteil: Wenn ein Fehler im Verantwortungsbereich eines Verbandes liegt, ohne dass ein (Mit)-Verschulden des Vereins zu erkennen ist, dürfe das niemals zu Lasten des Vereins gehen! Nicht ganz unwesentlich für den BSV war auch, dass er eingezahlte Gebühren zurückerhält und sich die beiden Verbände die Gesamtkosten aller Verfahrensteile von 325 Euro teilen müssen.
Für den Staffelleiter bedeutete das Urteil, eine 13. Mannschaft einzuarbeiten, da kurz vorm Saisonstart der SG-Leisnig-Nachfolger nicht im Tausch gegen Borna zurückgestuft werden sollte. Das krempelte den Spielplan total um, wodurch der eigentlich 1. Spieltag am 28. März 2015 und der 2. Spieltag am 19. November ausgetragen werden. Auftakt ist damit der 3. Spieltag: Am Sonntag empfängt der BSV die SG Geringswalde-Schweikershain/Hartha, die aus der SG Leisnig/Hartha/Geringswalde hervorgegangen ist. Olaf Krenz