Das hat nichts mit Pegida etc. zu tun. In der Vereinssatzung wird die Möglichkeit des Ausschlusses von nicht geimpften, aber stimmberechtigten Mitgliedern von der Mitgliederversammlung nicht enthalten sein. Damit wären alle Entscheidungen der Mitgliederversammlung rechtlich angreifbar.....
Es wäre sehr schade, wenn erneut die Mitgliederversammlung ausfallen würde. Der Austausch zwischen den Vereinsgremien und den Mitgliedern fehlt. Mit ein wenig Erfahrung aus dem ersten Pandemiejahr wäre eine Durchführung der Mitgliederversammlung direkt nach den Sommerferien in Sachsen sehr wahrscheinlich möglich gewesen.
Mit der rechtlichen Sicht bin ich kein Experte. Einerseits erlischt am 25.11.2021 die epidemische Lage zur Eindämmung des Coronavirus, um zentrale Corona-Maßnahmen in Deutschland anzuordnen. Auf der anderen Seite gilt die sächsische Corona-Schutzverordnung mit der Bestimmung von 2G für Veranstaltung bzw. private Treffen mit max 10 Ungeimpften vom 08.11. bis 25.11.21. Danach rechne ich eher mit einer Verschärfung, da die Pandemie stärker als je zuvor in Deutschland wütet und die Krankenhäuser bald wieder flächendeckend an der Belastungsgrenze sind. Den Ungeimpften sei Dank! Ob eine MV ohne die Ungeimpften rechtens ist, sollten hier Andere beurteilen. Zumindest tragen ungeimpfte Mitglieder in meinem Verständnis zu ihrer Nichtteilnahmemöglichkeit an der MV aktiv bei. Sehr schade.
Falls eine MV nicht rechtlich sattelfest wäre, könnte man vielleicht den Termin für einen allgemeinen Austausch nutzen.
GWG Locke