Auszug aus der Spielordnung des NOFV
§ 19 Spielberechtigung und Spielerpässe
2.2 Bei Zweiten Mannschaften der Lizenzvereine der Herrenspielklassen des NOFV sind grundsätzlich alle
Lizenzspieler spielberechtigt, die auf der von der DFL herausgegebenen Spielberechtigungsliste der Lizenz-
Mannschaft aufgeführt sind. Handelt es sich bei den Lizenzspielern um Nicht-EU-Ausländer, ergibt sich die
Spielberechtigung für die Zweite Mannschaft jedoch aus dem Geltungsumfang der erteilten Aufenthaltserlaubnis,
die dann einen Einsatz des Lizenzspielers in der Zweiten Mannschaft des Vereins ausschließt, wenn sie nur für den
Einsatz in Lizenzspieler-Mannschaften gilt.
Es sind erstmal alle Lizenzspieler spielberechtigt, Ausnahmen gibt es bei Nicht EU Ausländern.
§ 20 Vereinswechsel und Wechsel innerhalb eines Vereins
5. In Meisterschaftsspielen in allen Amateurspielklassen dürfen in Zweiten Mannschaften von Lizenzvereinen nur
Spieler (unabhängig von ihrem Spielerstatus) eingesetzt werden, die mit Beginn des Spieljahres am 01.07. das
23. Lebensjahr noch nicht vollendet haben.
Darüber hinaus dürfen sich bis zu drei Spieler, die am 01.07. das 23. Lebensjahr bereits vollendet haben,
gleichzeitig im Spiel befinden.
6. Die Einschränkung gemäß § 11 Nr. 2. der DFB-Spielordnung gilt für Spieler der Lizenzvereine, deren Zweite
Mannschaft in der Herren-Regionalliga oder Oberliga spielt, ausschließlich für die letzten vier Spieltage sowie
nachfolgende Entscheidungsspiele in diesem Zeitraum. Dabei wird die Stammspielereigenschaft nach dem
fünftletzten Spieltag festgestellt und gilt dann unverändert und unabhängig von weiteren Spieleinsätzen im
Lizenzbereich für diesen Zeitraum.
10. In den letzten 4 Meisterschaftsspielen der Herren- Regionalliga und der Oberliga und den sich anschließenden
Aufstiegs-, Entscheidungs- oder Relegationsspielen sowie Pokalspielen dürfen keine Spieler einer höheren
Mannschaft des Vereins mitwirken, die Stammspieler der höherklassigen Mannschaft sind.
Wenn ich das richtig überblicke, können alle Spieler unter 23 Jahre von Hertha I eingesetzt werden und dazu noch 3 Spieler über 23 Jahre.
Hier mal ein Überblick aus der Spielordnung was Amateur,- Vertrag - und Lizenzspieler betrifft.
§ 22 Status der Spieler
Die Mannschaften können aus Amateuren, Vertragsspielern und Lizenzspielern gebildet werden.
- Amateurspieler ist, wer kein Entgelt, sondern ohne vertragliche Bindung allenfalls Ersatz seiner Aufwendungen im
Rahmen der steuerrechtlich zulässigen Grenzen monatlich bis zu 249,99 € erhält.
- Vertragsspieler ist, wer das Fußballspiel mit vertraglicher Bindung gegen Entgelt von wenigstens 250,00 €
monatlich ausübt und sich im Vertrag verpflichtet hat, die steuerlichen und sozialversicherungsrechtlichen
Abgaben für die gesamte Laufzeit des Vertrages abführen zu lassen sowie die Erfüllung dieser Verpflichtungen
zusammen mit dem Antrag auf Spielerlaubnis, spätestens jedoch binnen drei Monaten nach Vertragsbeginn,
durch den Verein nachweist oder zumindest glaubhaft macht. Darüber hinaus ist auf Anforderung des
zuständigen Landes- bzw. Regionalverbandes die ordnungsgemäße Abführung der steuerlichen und
sozialversicherungsrechtlichen Abgaben während der gesamten Laufzeit nachzuweisen. Die
Übergangsvorschriften des DFB bzgl. der Höhe des Entgelts haben für die Spielklassen des NOFV Gültigkeit. Der
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Vertrag ist mit dem Verein, der am Spielbetrieb teilnimmt, zu schließen. Der Spieler muss Mitglied des Vereins
sein.
Eine rechtswirksame, vorzeitige Vertragsbeendigung, gleich aus welchem Grund, hat das sofortige Erlöschen der
Spielerlaubnis zur Folge.
- Lizenzspieler ist, wer das Fußballspiel aufgrund eines von der DFL lizenzierten Arbeitsvertrages mit einem
Lizenzverein betreibt. Das Nähere regelt das Lizenzspielerstatut. Im Übrigen gelten die DFB-Spielordnung sowie
die Rahmenbedingungen für die 4. Spielklassenebene