...Kam grade in der App das man rechtliche Schritte prüft.
Rein rechtlich haben wir wahrscheinlich schlechte Karten:
Spielordnung NOFV, § 8 Spielplanung, Spielansetzungen, Punkt 4:"Spielverlegungen sind im Verbandsinteresse, zur Einordnung von Nachholespielen, auf Grund höherer Gewalt,
Wünschen der TV-Anstalten und auf Antrag von Vereinen möglich. ....
Spielverlegungen und Neuansetzungen von Spielen sollen den beteiligten Vereinen spätestens vier Tage vor demvorgesehenen Spieltag bekannt gegeben werden. ..." und noch
Sonderregelungen für die Spielzeit 2022/2023:
"Bei den Ansetzungen durch den zuständigen Spielleiter ist das übergeordnete Verbandsinteresse zur Durchführung und sportlichen Beendigung des Spielbetriebes stets vorrangig. Der zuständige Spielleiter einer Spielklasse kann
hierzu auch Spiele in zeitlich kurzer Reihenfolge unter Abweichen vom Rahmenterminkalender und den sonstüblichen zeitlichen Mindestabständen von 72 Stunden zwischen zwei Spielen einer Mannschaft ansetzen. Die
Entscheidung des zuständigen Spielleiters ist endgültig. Entgegenstehende Regelungen sind unbeachtlich.Der zuständige Spielleiter einer Spielklasse oder eines Wettbewerbes kann ein Spiel auch örtlich und zeitlich
verlegen, wenn dies aus übergeordnetem Verbandsinteresse zur Durchführung des Spielbetriebes, insbesonderezur Gewährleistung und Durchsetzung hygienischer Standards zur Pandemiebekämpfung oder in Anbetrachtbehördlicher Verfügungen oder anderer öffentlich-rechtlicher Vorschriften für die Durchführung des Spielbetriebesnotwendig ist..."
(Wobei diese Sonderregelung wohl eher auf Pandemie und Wahrscheinlichkeiten abzielt, den Spielplan nicht zu schaffen...)
Da man weder den einen noch den anderen Herrschaften trauen kann, ist es sicher richtig vom Verein, erstmal die Beschluss-Grundlagen einzufordern.