Naja, kommt darauf an. Ein Foto hat ja auch einen Uhrzeit- und Datumsspeicher.
Wenn das Foto vor dem Anpfiff gemacht wurde kann ich mir vorstellen, dass der Einspruch abgelehnt wird.
Aber prinzipiell sollte man dies prüfen und ggf. in Einspruch gehen.
Hab mal auf FB geschaut, das Foto wurde 14:49 Uhr, d.h. vor Anpfiff gepostet. Ich glaube nicht, dass man daraus Profit schlagen könnte, jedoch kenn ich die Statuten nicht welche festlegen bis wann vor dem Spiel die Spieler und der Ersatz wie gemeldet werden müssen und wie es mit Nachmeldungen ect. aussieht.