Wenn "bundeseinheitlich" bedeutet, dass sich alle Bundesländer verpflichten, bei einer bestimmten Infektionsrate innerhalb ihres jeweiligen Gebiets bestimmte - gern auch bundesweit einheitlich festgelegte - Maßnahmen zu ergreifen bzw. Einschränkungen vorzunehmen, dann gehe ich auch voll mit.
Aber wenn für Einschränkungen der Bundesdurchschnitt die Grundlage sein soll (unter dem Motto: "wir haben deutschlandweit xxxx Neuinfektionen, deswegen dürfen weder in NRW noch in Sachsen Veranstaltungen mit mehr als 1000 Leuten erlaubt sein"), dann ist das dem gemeinem Bürger, behaupte ich, nicht mehr vermittelbar.
Ist also eine Frage, wie man "bundeseinheitlich" definiert.