Es steht kein Schild mit Straßenname, also ist es keine öffentliche Straße. Man darf also nicht rein fahren.
Auf ein öffentliches Schild kommt es nicht an, sondern darauf, ob die Straße dem öffentlichen Verkehr gewidmet ist, § 2 Abs. 1 Sächsisches Straßengesetz. Ob eine solche Widmung besteht, sollte die Stadt wissen, die das Ganze ja wohl anders sieht, als die Beamten des Freistaats. Ggf. weiß auch der Verein mehr. Denn der Weg wird ja für Einfahrten in Richtung des Stadions verwendet. Dies spricht imho auch für öffentliche Straße. Denn es handelt sich ja um einen Weg der zu einer Einrichtung, die der Stadt gehört, führt. Wenn eine Widmung nicht erfolgte, müsste die Stadt das ggf. kennzeichnen.
Ein Einfahrtsverbotschild gibt es nicht. Dass die Stadt nicht die Knöllchen verteilt, sondern Beamte des Freistaats ist schon mehr als ungewöhnlich.
Gewohnheitsrecht ist dagegen ein schwaches Argument. Am Zentralstadion wurde ja wild parken auch lange geduldte und erst seit letztem Jahr kassiert (die Situation ist wegen der Belaseung für die Anwohner des Waldstraßenviertels selbstverständlich eine andere).
Im Hinblick auf die von uns gewünschte Kapazitätserweiterung ist dies natürlich mehr als ärgerlich, weil das Argument keine Parkplätze, keine Kapazitätserweiterung kommen kann.