...Und in der Spielordnung steht ja auch, dass es grundsätzlich keine Verschiebung krankheitsbedingt gibt....
"Grundsätzlich" (im juristischen Sinne) bedeutet soviel wie "im Prinzip" od. "in der Regel" - a b e r - Außnahmen sind möglich - und nicht, wie im allgemeinen Sprachgebrauch "ausnahmslos".
Auf fußball.de ist seit 2015 das zu finden:
https://www.fussball.de/newsdetail/spieler-krank-spiel-verlegen-so-gehts/-/article-id/116982#!/Der NOFV hat für die Bekanntgabe derartiger Spielverlegung immer die Begründung "Spielabsage aufgrund nachweislich anrechenbarer Krankheitsfälle" verwendet.
Da der Staffelleiter die Entscheidung über den Antrag auf die Spielverlegung zu treffen hat, wird man dem als antragstellender Verein wohl die entsprechenden Krankenscheine vorlegen müssen.
... Cottbus ist ein Profiverein mit einem Kader von 27 (!!!) Spielern und einer A-Jugend, die in der Bundesliga spielt. ...
Die Anzahl der Spieler, die eingesetzt werden dürfen, ist aber trotzdem begrenzt, das sind nur die, welche auf einer sog. "Spielberechtigungsliste" des jeweiligen Vereins stehen.
Liegen alle Infos und Anträge dem Staffelleiter vor und gibt der das "ok" für eine Absetzung, muss man das wohl so akzeptieren.