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Saison 2020/21 / Re: 13.Spieltag RL Chemie Leipzig - Chemnitzer FC
« am: 07. November 2020, 13:07 »
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(...) Gleichzeitig ist dieses Demonstrationsrecht eben viel höher einzuordnen als das Recht, Fußballspiele zu besuchen. Auch wenn in Fußballstadien sehr viel konsequenter auf Hygieneregeln geachtet wird.
[/quote]
Einspruch Euer Ehren! Das Grundgesetz unterscheidet eben NICHT zwischen den einzelnen Grundrechten. Insofern steht das Demonstrationsrecht auf der gleichen Stufe wie das Recht auf Freizügigkeit oder Religionsfreiheit.
(...) Gleichzeitig ist dieses Demonstrationsrecht eben viel höher einzuordnen als das Recht, Fußballspiele zu besuchen. Auch wenn in Fußballstadien sehr viel konsequenter auf Hygieneregeln geachtet wird.
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Einspruch Euer Ehren! Das Grundgesetz unterscheidet eben NICHT zwischen den einzelnen Grundrechten. Insofern steht das Demonstrationsrecht auf der gleichen Stufe wie das Recht auf Freizügigkeit oder Religionsfreiheit.