Laut DFB Durchführungsbestimmung, Paragraf 50 kann vor Einnahmenteilung die Kosten absetzen:
- Die Umsatzsteuer, keine Ahnung ob auch die Umsatzsteuer
für das Flutlicht (19.000 Euro bei 100.000€ Kosten) zählen;
- pauschal 15% der Einnahmen, ohne Umsatzsteuer ( mit
Bandenwerbung, wobei die irgendwie der DFB vermarktet)
- Schiedsrichter (keine Ahnung wie viel die Kosten)
- 7.000 Reisekosten der Gastmannschaft
Da bleibt nicht mehr so viel zum abführen
PS. Ich hoffe ich habe mit dem Handy die aktuelle gefunden