Klasse von Ziane! @ Esca Auch das ist völlig in Ordnung.Keine Angaben zu machen. Ließ Mal die Grundrechte...
kannst Du Artikel 1-5 nehmen. Und Nein ich bin kein Impfgegner im Gegenteil selbst geimpft.Aber es gibt nun mal Recht und Gesetz.
Zunächst freut es mich, dass Ziane für diese Aussage einhelligen Respekt bekommt. Ich halte das Agieren des NOFV in dieser Pandemiephase für verantwortungslos.
Was die Grundrechte betrifft. So einfach ist es nicht. Ich schalte mal in den Klugscheißermodus und mache mich beliebt:
Zunächst hören die Grundrechte nicht bei Art. 5 GG auf, sondern es geht bis 19 weiter und dann kommen noch einmal ein paar ab Art. 101. Grundrechte gelten aber erst einmal nur im Verhältnis Staat und Bürger, d.h. es gibt Abwehrrechte (wie, dass der Staat nicht alles über mich wissen darf) aber auch Schutzpflichten (d.h. Alte und Kranke müssen ggf. darauf vertrauen dürfen, dass sie in der Pandemie durch den Staat wirksam geschützt werden).
Im Bereich Presse gelten Grundrechte nur mittelbar. Wenn die Presse über mich Unwahrheiten verbreitet, kann ich vorm Landgericht auf Unterlassung klagen. Das Giircht würde die Grundrechte dann nur mittelbar heranziehen. Selbstverständlich gibt es ein Grundrecht auf informationelle Selbstbestimmung gegenüber dem Staat. Aber die Presse darf erst einmal fragen. Nur muss der einzelne Spieler nicht antworten. Wenn es nun eine Presseanfrage an einen Verein gibt und die Antwort lautet "unsere Impfquote beträgt 75 %" dann wird ja nicht offen gelegt, wer geimpft ist und wer nicht. Im Übrigen lässt sich ja bei positiven Tests immer schnell feststellen, wer geimpft ist und wer nicht. Geimpfte Kontaktpersonen kommen bei einerm Ausbruch in der Mannschaft in der Regel nicht in Quarantäne. Das hat man neulich bei den Spielern von diesem komischen Verein aus München gesehen.
Über die Frage, wie weit welches Grundrecht geht, kann man sich auch die Köpfe einschlagen. Persönlich sehe ich es so, dass wir uns wegen der Datenschutzproblematik wirksame Mittel zur Pandemiebekämpfung nehmen lassen (siehe Corona-App, Abfragrechte des Arbeitgebers zum Impfstatus usw.). Körperliche Unversehrtheit und Leben würde ich für wichtiger als Datenschutz betrachten. Datenschutz ist natürlich unabhängig von der Pandemielage wichtig. Das sieht man an der Übergriffigkeit der sächsischen Polizei zur TK-Überwachung und dem neuen Polizeigesetz. Aber darum geht es in diesem Zusammenhang nicht. Momentan geht es um die Frage, wie kommen wir aus der Pandemie heraus. Die Pandemie lässt sich imho auch durch intelligente Datennutzung bekämpfen.
Aber unabhängig davon, ob es hier um Grundrechte geht: ein Fußballverein hat ggf. auch Vorbildwirkung. Wenn in Probstheida verkündet wird, unser Verein ist zu 99 % geimpft, dann kommt das vielleicht auch z.B. in Liebertwolkwitz an und steigert die Impfquote.