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« am: 21. Juli 2011, 10:43 »
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Die nachstehenden Forderungen richten sich an alle Anhänger und Fans von Eintracht Frankfurt, an jeden einzelnen, aber auch an jede Gruppe.
1. Keine Gewalt gegen Personen oder Sachen - weder im Stadion, noch im Stadionumfeld, noch auf der An- oder Abreise, weder bei Heim-, noch bei Auswärtsspielen.
2. Keine Pyrotechnik – weder im Stadion, noch im Stadionumfeld, weder bei Heim- noch bei Auswärtsspielen.
3. Keine Überfälle auf gegnerische Fangruppierungen und deren Einrichtungen.
4. Kein Raub von Bannern, Fahnen oder andere Fanutensilien gegnerischer Fans und Fangruppierungen.
5. Keine Gewalt beinhaltenden oder verherrlichenden Banner oder Spruchbänder.
6. Kein Werfen von Gegenständen gleich welcher Art auf das Spielfeld, insbesondere nicht in Richtung von Spielern oder Offiziellen.
7. Zuverlässige Einhaltung von Absprachen einzelner Gruppen, die mit Eintracht Frankfurt oder dem Stadionbetreiber getroffen wurden.
8. Zentrale Anmeldung von Fanutensilien (bei Auswärtsspielen), Spruchbändern und sonstigen Choreographien über die Fanbetreuung. Gewalt oder Straftaten darstellende oder verherrlichende Inhalte werden nicht zugelassen. Auch alle anderen Sonderaktionen (Verteilung von Flyern, Spenden- oder Sammelaktionen etc.) auf dem Stadiongelände sind genehmigungspflichtig.
Dieser Katalog stellt kein „Vertragsangebot“ dar, das einer Zustimmung oder Erklärung oder ähnlichem bedürfte, sondern ist die klare und einseitige Vorgabe von Regeln, die es für alle zu beachten gilt.
Insbesondere organisierte Verstöße können grundsätzlich den Verlust von gewährten Privilegien nach sich ziehen. Jeder Fall wird einzeln und sorgfältig geprüft und durch ein Gremium, bestehend aus den Abteilungen Recht, Sicherheit und Fanbetreuung, bewertet. Dem Grundsatz der Verhältnismäßigkeit wird dabei oberste Priorität eingeräumt. Die Schwere eines Verstoßes sowie die Häufigkeit und Regelmäßigkeit werden maßgeblich in die Bewertung und die Festlegung der Sanktion mit einbezogen. Die Maßnahmen können zeitlich begrenzt oder – je nach Art und Umfang des Verstoßes – dauerhaft ausgerichtet sein. Der erarbeitete Sanktionsvorschlag wird dem Vorstand zur abschließenden Entscheidung vorgelegt.
Eintracht Frankfurt Fußball AG Der Vorstand